Grundsätzliche Artillerieregeln:
1. Es kommen ausschließlich Geschütze (Kanonen, Mörser, Wallbüchsen) mit Luntenzündung (Pulverpfanne / Luntenstab) und gültigem Beschuß zum Einsatz.Ausschlaggebend für den gültigen Beschuß eines ausländischen (nicht deutschen) Geschützes ist die gesetzliche Regelung im Heimatland des Geschützeigners. Sollte eine Luntenzündung aufgrund der Bauart des Geschützes (sehr großer Mörser oder Kanone) nicht möglich, oder zu riskant, sein, so können im Einzelfall und in Absprache mit dem Schießleiter, auch andere Zündmechanismen genehmigt werden.

2. Als Treibladungspulver und Zündkraut ist ausschließlich Schwarzpulver (Böllerpulver und Jagdschwarzpulver) in handelsüblichen Körnungen (bis 2,5mm) erlaubt. Das Schießen mit Sprengpulver ist ausdrücklich verboten. Das Beimischen von effektbewirkenden Zusatzstoffen (z.B. Magnesium; Kreide usw.) in das Schwarzpulver ist ebenso verboten.

3. Die Geschütze werden, wie beim historischen Original, ausschließlich mit der Pulverschaufel geladen (Mörser, Kammergeschütze und Wallbüchsen geg. ohne Schaufel). Das Laden mit vorgefertigten Pulver-Packs bzw. Kartuschbeuteln (in Papier, Stoff oder Alufolie gewickeltes Schwarzpulver) ist aus Sicherheitsgründen bei uns verboten.

4. Als Verdämmung für die Geschütze dürfen ausschließlich folgende Materialien verwendet werden: Getreidemehl, Steinmehl, oder Grieß.
In einzelnen, vom Schießleiter zu genehmigenden, Ausnahmefällen und sofern keine Flur- bzw. Waldbrandgefahr besteht, kann auch leichtes Papier (keine Pappe!) genehmigt werden.
Mörser u. Wallbüchsen geg. ohne Verdämmung, oder mit Grieß. Kanonen bevorzugt mit Getreidemehl. Alle Verdämmaterialien müssen sich in absolut trockenem Zustand befinden und dürfen auch noch nie naß geworden und anschließend wieder getrocknet sein. Das Verpacken der Verdämmaterialien in leichte Papierbeutel ist erlaubt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das Verdämmen mit Korken bei uns verboten ist!

5. Jedes Geschütz, außer Walbüchsen und Kammergeschütze, benötigt beim Schießen einen vollen Wassereimer, einen Wischer (nach jedem Schuß muß zwingend naß und gründlich ausgewischt werden!), einen Setzer aus nichtfunkenreißendem Material (zum verdichten des Pulvers und der Verdämmung, oder zum Setzen der Kugel beim scharfen Schuß), eine Ladeschaufel aus nichtfunkenreißendem Material (Mörser und Wallbüchsen geg. ohne) und einen Räumer (um notfalls Versager naß zu beseitigen). Nichtfunkenreißende und zum Kanonenschießen bevorzugte Materialien sind z.B.: Kupfer, Messing, Aluminium oder Holz.

6. Während des Schießens ist die Pulverkiste stets geschlossen zu halten und darf nur für den Ladevorgang geöffnet werden. Angebrannte Lunten und Feuerzeuge dürfen nicht in der Pulverkiste gelagert werden.


Die militärische Kommandostruktur bei der BOL-Artillerie:

 

Feldzeugmeister

Oberster Befehlshaber der Artillerie. Zugleich verantwortliche Schießleitung und Überwachung des ordnungsgemäßen Schießbetriebs. Steht seitlich auf Geschützhöhe und hat alle Geschütze im Blick

Zeugmeister

Jeder Zeugmeister befehligt einen Teil der Geschütze (Batterie). Zusätzliche Überwachung des ordnungsgemäßen Schießbetriebs innerhalb der Batterie. Steht mittig hinter seinen zugewiesenen Geschützen

Büchsenmeister

Kanonier und Geschützverantwortlicher. Lädt und zündet das Geschütz

Schneller

Sonstige Kanoniere am Geschütz (Ladehelfer)

Pulverer

Ist ausschließlich für das Pulver und die Sicherheit der Pulverkiste zuständig.
Optional für die stationäre Artillerie. Zwingend nötig für jedes einzelne Geschütz bei der Feldartillerie. Der Pulverer darf an keinerlei Kampfhandlungen teilnehmen bzw. in solche verwickelt werden!

 

Befehle:


Als Befehle für den Schießbetrieb werden ausschließlich folgende wörtliche Anweisungen verwendet. Die Befehle werden vom Feldzeugmeister an die Zeugmeister gegeben. Die Zeugmeister geben die Befehle dann an ihre Büchsenmeister weiter. Die Büchsenmeister befehligen daraufhin ihre Schneller.

„Geschütze fertig machen“

Die Geschütze und alle nötigen Utensilien werden zum Schießen bereit (fertig) gemacht, bzw. hergerichtet. Lunten angezündet.

„Geschütze teilladen“

Die Kernladung (Schwarzpulver) wird in das Rohr eingebracht, verdichtet und verdämmt.

„Zündkraut auflegen“

Zündkraut wird auf die Zündpfanne aufgelegt

„Geschütze <xxxxxxx> Feuer“

Die Geschütze feuern in angekündigter Weise (z.B. von links nach rechts)

„Geschütze zurückziehen und auswischen“

Befehl beim Schießen innerhalb befestigter Kanonenschanzen. Geschütz innerhalb der Schanze nach hinten ziehen und naß auswischen.

„Geschütze in Stellung bringen“

Befehl beim Schießen innerhalb befestigter Kanonenschanzen. Geschütze nach vorne in die Schußstellung schieben.

„Geschütze in Stellung bringen und auswischen“

Befehl beim Schießen außerhalb befestigter Kanonenschanzen. Geschütze in die Schußstellung schieben und naß auswischen.

„Schießen aus – Sicherheit“

Ende des Schießens

„Geschütze sichern“

Nach dem Schießen werden die Geschütze geputzt und gegen Regen und Fremdzugriff geschützt.

„Sicherheit“

Kann zu jeder Zeit von allen Schießbeteiligten als „Notfall-Schlüsselwort“ ausgerufen werden und ist für jegliche Art von unvorhersehbaren Dingen, die den geordneten Schießbetrieb stören bzw. gefährden würden, gedacht. Alle Lade- und Schießtätigkeiten werden augenblicklich eingestellt und auf die Anweisungen des Feldzeugmeisters gewartet.

„Versager“

Aufgrund der extrem hohen Gefahr, die von einem Versager ausgeht, ist hier absolute Disziplin nötig. Sollte es während des
Schießbetriebs zu einem Versager (Nichtauslösung des Schusses nach dem Zündvorgang) kommen, so ist dieser Versager sofort vom betroffenen Büchsenmeister, mit erhobenem Arm und laut ausgesprochenem „Versager“, an den Zeugmeister zu melden. Der Zeugmeister meldet den Versager des Geschützes ebenfalls sofort, mit erhobenem Arm und laut ausgesprochenem „Versager“, an den Feldzeugmeister weiter. Der Schießbetrieb wird dann, nach Abfeuerung des letzten regulären Schusses, bis zur Behebung des Versagers, eingestellt (alle nicht am Versager beteiligten Kanoniere bleiben solange absolut ruhig an ihrem Platz stehen). Die Beseitigung des Versagers erfolgt auf Weisung des Feldzeugmeisters an den entsprechenden Zeugmeister, der dann das Kommando zur Versagerbeseitigung innerhalb seiner Batterie übernimmt. Das Neuauflegen des Zündkrauts muß bei einem Versager aus Sicherheitsgründen entweder mit Hilfe einer kleinen Zündkrautschaufel, oder mit einem kleinen Löffel,
erfolgen. Auf keinen Fall darf das Zündkraut direkt aus der Zündkrautflasche auf die Zündpfanne geschüttet werden! Sollte ein Geschütz drei aufeinanderfolgende Versager haben, so muß eine Naßentladung erfolgen.

„Naßentladung“

Nach drei aufeinanderfolgenden Versagern am selben Geschütz, muß dieses betreffende Geschütz einer Naßentladung unterzogen werden. Generell findet eine Naßentladung nicht während des normalen Schießbetriebes statt, sondern nur in Schießpausen oder nach Beendigung des normalen Schießbetriebes. Solange bleibt das Geschütz, ohne jegliche Aktivitäten der betroffenen Kanonenmannschaft, an seinem Platz stehen. Zur Naßentladung wird dann zunächst viel Wasser auf die Zündpfanne und von vorne in das Kanonenrohr eingebracht. Die Menge des Wassers richtet sich nach dem Kaliber des Geschützes, muß jedoch sehr reichlich bemessen sein, um die Kern- und Vorladung in einen dünnflüssigen Brei
verwandeln zu können. Dazu wird der Räumer in das mit Wasser gefüllte Rohr eingeführt und solange vorsichtig gedreht bis der Räumer am
Ende des Rohres (Stoßboden) angelangt ist und Vorladung, Schwarzpulver und Wasser gut durchmengt sind. Anschließend muß das Rohr
wieder sauber gereinigt und getrocknet werden.
Sollte ein einzelnes Geschütz an einem Tag drei Naßentladungen nötig machen, so scheidet dieses Geschütz aus dem Schießbetrieb aus.
Für die Befehle „Geschütze auswischen“„Geschütze teilladen“ und „Zündkraut auflegen“ ist zusätzlich eine Rückmeldung über die Hierarchiestufen nötig:
Diese Befehle werden nach Ausführung von jedem Büchsenmeister an den zuständigen Zeugmeister per Handzeichen (geg. zusätzlich mündlich) gemeldet. Dieser bestätigt die entgegengenommene Meldung ebenfalls per Handzeichen (geg. zusätzlich mündlich). Sobald alle Büchsenmeister einer Batterie die Ausführung des Befehls an ihren Zeugmeister gemeldet haben, meldet dieser Zeugmeister die Ausführung an den Feldzeugmeister. Erst dann gibt der Feldzeugmeister den nächsten Befehl an die Zeugmeister.

 

Artillerie

Stationär und unbeweglich
(eventuell verschanzt)
Feldartillerie
wird in die Fähnlein integriert
An Gefechten nicht beteiligt
Darf nicht angegriffen werden 
Stationär und unbeweglich
(eventuell verschanzt)
Beweglich auf dem
Aktionsfeld
Schießleitung:
Feldzeugmeister mit Zeugmeistern
Schießleitung:
Zeugmeister
Schießleitung:
Zeugmeister
Mindestens 1 – 2 Mann
Besatzung
Mindestens 3 Mann
Besatzung
Mindestens 3 Mann
Besatzung
  Büchsenmeister:
für das Geschütz zuständig
Büchsenmeister:
für das Geschütz zuständig
  Schneller:
Ladetätigkeit
Schneller:
Ladetätigkeit
  Pulverer:
ist ausschließlich für das
Pulver und dessen
Sicherheit zuständig -
keine Teilnahme an
Kampfhandlungen
Pulverer:
ist ausschließlich für das
Pulver und dessen
Sicherheit zuständig -
keine Teilnahme an
Kampfhandlungen




Zusätzliche Regeln der Feldartillerie (an Gefechten beteiligt):


Die Teilnahme bei der Feldartillerie ist ausschließlich erfahrenen Kanonieren vorbehalten.

Jeder Zeugmeister gewährleistet, daß vor dem Schießbeginn eine Einweisung in die
gemeinsam erarbeiteten „Artillerieregeln beim BOL“ durchgeführt wird.

Die Feldartillerie befindet sich beim jeweiligen Fähnlein.

Hinsichtlich der bisherigen Kommandostruktur erfordert die Durchführung des Schießens in
Scharmützeln/ Schlachten jedoch Ergänzungen. In den Scharmützeln/Schlachten wird jedes
Fähnlein seinen eigenen Zeugmeister haben, der seine Batterie Feldartilleristen führt. Die
bisher gültigen Sicherheitsstandards bleiben hiervon unberührt und finden in jedem Fall auch
weiterhin Beachtung.

Die Feldartillerie wird unterteilt in mobile Einheiten und stationäre Einheiten.

Die Geschütze der Feldartillerie müssen mindestens mit 3 Mann besetzt sein.


Die Geschütze der Feldartillerie dürfen angegriffen werden und sie werden auch verteidigt.

Zur Gewährleistung der Sicherheit werden folgende zusätzliche Regeln vereinbart, die auch
in den Fähnlein bekanntgegeben und beachtet werden müssen:

  • Der Büchsenmeister ist nur für sein Geschütz verantwortlich. Er bleibt bei seinem
    Geschütz und verteidigt dieses gegebenenfalls.
  • Der Schneller ist zuständig für die Ladetätigkeit am Geschütz. Er verteidigt sein
    Geschütz zusammen mit dem Büchsenmeister.
  • Der Pulverer bringt das Pulver zum Geschütz und bewacht es nach dem
    Ladevorgang abseits des Geschützes. Er nimmt an keinen Kampfhandlungen teil,
    darf nicht angegriffen werden und ist besonders gekennzeichnet (mit roter Armbinde
    oder Schärpe).
  • Bei stationären Geschützen ist das Pulver unter Beachtung des erforderlichen
    Abstandes persönlich vom Pulverer zu schützen; ggf. kann das Pulver in den
    Scharmützeln auch unter dem Geschütz gelagert werden (unter Aufsicht von
    Büchsenmeister und Pulverer), sofern das Geschütz nicht geladen ist. In der Nähe
    des Pulvers finden auf keinen Fall Kampfhandlungen statt.
  • Beim Schießen darf sich kein Pulver an oder in der Lafette befinden (untrennbare
    Kiste oder Fach an der Lafette).
  • „Eroberte“ Geschütze werden nicht „zerstört“, dürfen aber mit der jeweiligen
    Mannschaft in „Feindeshand“ übergehen.
  • Es werden keine geladenen Geschütze im Haufen/ Fähnlein mitgeführt. Der
    Ladevorgang findet unter Beachtung der Sicherheitsabstände neben oder vor dem
    Haufen/ Fähnlein statt.
  • Bei Vorliegen eines Versagers wird dieser sofort dem Zeugmeister des Fähnleins
    gemeldet. Zusätzlich wird zur Verdeutlichung eine rote Fahne geschwenkt und der
    Versager akustisch mitgeteilt (Fahnen werden ausgegeben – können aber auch
    selbst mitgebracht werden).
  • Die Fähnlein werden entsprechend ausgebildet und gehen nicht an ein Geschütz mit
    Versager heran. Nach Abwarten der Sicherheitszeit wird der Versager abseits der
    Scharmützel gemäß Weisung des Zeugmeisters beseitigt – Versagerbeseitigung
    siehe oben.
  • Die Feldartillerie wird für die Scharmützel/ Schlachten mit Landsknechten/
    Doppelsöldnern bestückt. Auch diese Einheiten werden während der Handlungen auf
    die Einhaltung der Sicherheitsaspekte achten, da auch sie in die Ausbildung integriert
    sind. Sie fungieren sozusagen als zusätzliches Sicherheitsmoment.


„Bund oberschwäbischer Landsknechte“
Stand September 2016

Artillerieregeln https://www.landsknecht-hurra.eu/images/demo/Hurra/img-012.jpg#joomlaImage://local-images/demo/Hurra/img-012.jpg?width=1920&height=1200 Gunter Herzberger